Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete das Gesetz über die Beschäftigung ausländischer Studenten in der Russischen Föderation ohne besondere Genehmigung, das 180 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft tritt.
Die Autoren des neuen Gesetzes waren Mitglieder des Föderationsrates und der Abgeordneten der Staatsduma, unter der Leitung von Valentina Matvienko und Wjatscheslaw Wolodin. Änderungen werden am Bundesgesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ vorgenommen[1].
Die Autoren der Initiative gaben bekannt, dass nach den geltenden Rechtsvorschriften Ausländer, die an einem staatlichen Programm einer höheren Bildungseinrichtung teilnehmen, ohne besondere Erlaubnis arbeiten dürfen. Die ausländischen Studenten durften zuvor nur in Organisationen der Hochschule selbst, wie der Bibliothek oder an Instituten, arbeiten. Dies wird nun auf sämtliche Arbeitsbereiche ausgeweitet.
Darüber hinaus haben ausländische Vollzeitstudenten das Recht, auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis zu arbeiten, die vereinfacht und ohne Berücksichtigung von Quoten für die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung erteilt wird.
Das neue Gesetz ermöglicht ausländischen Studenten, ohne zuvor entsprechende Genehmigungen erhalten zu müssen, Arbeit auszuüben. Dies geschieht allerdings nur im Zuge eines Studienaufenthaltes in einer staatlich-akkreditierten Bildungseinrichtung in Russland.
Wenn die Person jedoch aufhört, ein Student zu sein (z. B. Hochschulabsolventen), dann muss auch der Arbeitsvertrag oder der Zivilvertrag gekündigt werden.
Das Gesetz gilt ab Anfang August und zielt darauf ab, Russland für ausländische Studenten attraktiver zu machen. Aktuell gibt es noch wenige Informationen über die genaue Abwicklung der Verträge, daher ist zu erwarten, dass die Regierung in vielen Fragen noch Klarheit bis dahin schaffen wird.
[1] http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202002060026