Neue Verordnung wie Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden müssen
Zum 1. März 2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft welche den Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer über ihre Arbeitsrechte zu informieren, einschließlich der Rechte auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz. Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat dazu die Art und Weise der Informationsübermittlung an den Arbeitnehmer festgelegt: • visuelles/gedrucktes Material: Betriebsverträge, Branchenabkommen, Periodika, Broschüren, Flugblätter…