Zum 1. März 2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft welche den Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer über ihre Arbeitsrechte zu informieren, einschließlich der Rechte auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz. Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat dazu die Art und Weise der Informationsübermittlung an den Arbeitnehmer festgelegt:
• visuelles/gedrucktes Material: Betriebsverträge, Branchenabkommen, Periodika, Broschüren, Flugblätter und Plakate;
• Videomaterial: Videos, Sendungen im Unternehmensfernsehen und
• Internet-Ressourcen: Webseite des Arbeitgebers, des Arbeitsministeriums, des Föderalen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung, der regionalen Arbeitsbehörden und Rechtsinformationssysteme.
Ob die genannten Methoden einzeln oder zusammen mit anderen vorgeschriebenen Formen der Information verwendet werden, entscheidet der Arbeitgeber.