Gesetzentwurf zur Steuerentlastung
Artikel 126 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation des Gesetzesentwurfs Nr. 84984-8 wird um Punkt 4 über die Aufhebung der Haftung für die Nichtvorlage von Unterlagen über die Höhe des Gewinns (Verlustes) einer kontrollierten ausländischen Gesellschaft für die Finanzen ergänzt werden für die Jahre 2020 und 2021. Das bedeutet, dass die Strafen von RUB 500.000 und…