Dienstleistungsverbot Buchführung und Steuerberatung gilt nicht für EU-Unternehmen
Das Dienstleistungsverbot des 6. EU-Sanktionspaketes, EU-Verordnung 2022/879 vom 3. Juni 2022, für Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung gilt nach Artikel 5n nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen…