Der obligatorische Verkauf von 50% der Deviseneinnahmen für russische Exporteure wurde abgeschafft. Zuvor hatte bereits das Präsidialdekret Nr. 360 vom 09.06.2022 die Belastung durch den 50%igen Zwangsverkauf von Fremdwährungen abgeschafft, indem die Befugnis zur Bestimmung des Betrags des oben genannten Zwangsverkaufs an die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland übertragen wurde. Diese Entscheidung, d. h. die Abschaffung der Verpflichtung Erlöse in Fremdwährung zu verkaufen, wird auf die Ausfuhr von Waren angewandt und auf alle Exportverträge ausgeweitet, unabhängig davon, in welcher Währung sie abgeschlossen werden. Das Präsidialdekret trat am 10. Juni 2022 in Kraft.
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