Gemäß dem am 14. Juli 2022 in Kraft getretenen Gesetz müssen sich hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (HQS) fortan innerhalb von 30 Tagen nach Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis einer zweiten ärztlichen Untersuchung unterziehen. Daher werden die ärztlichen Untersuchungen statt einmal jährlich alle drei Jahre durchgeführt. Wie bereits vor einiger Zeit eingeführt, müssen sich ausländische Staatsbürger, die vor dem 29. Dezember 2021 zu Arbeits- oder anderen Zwecken, aber für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nach Russland eingereist sind, einer ärztlichen Untersuchung und einem Fingerabdruck unterziehen. Darüber hinaus wurde die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts für minderjährige Kinder eines ausländischen Staatsbürgers verlängert: von nun an können sie so lange in Russland bleiben wie ihre Eltern.
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