Der Gesetzentwurf enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:
- Änderungen des ersten Teils der Abgabenordnung
- Anpassung des Verfahrens zur Besteuerung von Gewinnen einer beherrschten ausländischen Gesellschaft
- Klärung der Pflichten und Verantwortlichkeiten von Steuerbevollmächtigten für Zahlungen an ausländische Organisationen
- Einführung elektronischer Bankgarantien
Darüber hinaus betrifft ein Teil der Änderungen auch die Einkommensteuer:
- Möglichkeit der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Erwerbs von Schutzrechten zum Zeitpunkt des Verkaufs
- Änderung des Verfahrens zur Gewährung von Sozialsteuerabzügen
Schließlich betrifft ein Teil auch die Einkommensteuer:
- Verlängerung bis 2030 des Föderalen Einkommensteuersatzes von 3% und der Grenze von 50% für die Anrechnung von Verlusten aus Vorperioden
- Anpassung der Anwendungsbedingungen des Koeffizienten für Forschungs- und Entwicklungskosten
- Reduzierung staatlicher Kosten zur Akkreditierung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen von Organisationen der Eurasischen Wirtschaftsunion
- Das Recht, das vereinfachte Steuersystem für Anlageberater anzuwenden
- Festlegung von Einzelheiten zur Anwendung des vereinfachten ermäßigten Steuersatzes bei einer Übertragung zwischen Begünstigten