Am 1. August 2022 ist eine Änderung der Abgabenordnung in Kraft getreten, die es Steuerpflichtigen ermöglicht, ihre Zustimmung zur Übermittlung von Informationen, die ein Steuergeheimnis der Finanzbehörden darstellen, an Dritte zu übermitteln. Dies sollte es potenziellen Gegenparteien ermöglichen, Informationen durch Due-Diligence-Verfahren schneller zu erhalten und zu bestätigen, ohne diese direkt anfordern zu müssen. Gleichzeitig ist es immer noch möglich, dass solche Informationen veröffentlicht werden, wodurch sie auch dem Steuergeheimnis entzogen werden.
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