Die Regierung hat sich geeinigt, das Moratorium für Automobilhersteller, agroindustrielle und Fischereiorganisationen zu verlängern, andererseits soll es für die meisten anderen nach dem 1. Oktober 2022 nicht weiter verlängert werden. Auch der Föderale Steuerdienst unterstützte ein selektives Moratorium. Dieser sei daran erinnert, dass das Moratorium für die Eröffnung von Insolvenzverfahren gilt, auch auf der Grundlage von Anträgen der Finanzbehörden, und auch die Erhebung von Bußgeldern und Strafen aussetzt.
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