Bei der Registrierung einer Gesellschaft, Niederlassung oder Repräsentanz in Russland darf ein ausländischer Staatsbürger ohne Aufenthaltserlaubnis nicht bei Gründung dieser Gesellschaft zum Geschäftsführer ernannt werden. Vielmehr muss die Gesellschaft, Niederlassung oder Repräsentanz in Russland muss nach der Registrierung eine formelle Genehmigung einholen, die es erlaubt, ausländische Staatsbürger zu beschäftigen, und der ausländische Staatsbürger muss eine russische Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Visum erhalten.
Für den Fall, dass Sie keine geeignete Vertrauensperson in Russland haben sollten, welche formell als Geschäftsführer bestellt werden kann, bieten wir unseren Kunden das Interim-Management, auch bekannt als nicht-exekutive Managementfunktionen, an. Es handelt sich um eine vorübergehende Delegation der Generaldirektorenfunktion an einen unserer Partner oder unsere Verwaltungsgesellschaft. Interim-Management kann in administratives und operatives Interim Management unterteilt werden:
- Administratives Interim Management wird für die Gründung eines Unternehmens in Russland verwendet.
- Operatives Interim Management wird für die Bewältigung interner Aufgaben und in Restrukturierungsphasen eingesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Interim-Management-Dienste den Prozess der Registrierung eines neuen Unternehmens und die Eröffnung eines Bankkontos erheblich beschleunigen können.
Haben Sie Fragen zum Interim-Management in Russland? Hinterlassen Sie uns eine Nachricht oder vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit einem unserer Experten!