Verlängerung der Steuerbefreiung bei Einlagengeschäften
Die russische Staatsduma berät derzeit über die Verlängerung der Abschaffung der Einkommensteuer auf Geldeinlagen bei russischen Banken bis einschließlich 2023. Gemäß Ziff. 91 Art. 217 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation sind Zinsen auf Einlagen in den Jahren 2021 und 2022 bereits von der Einkommensteuer befreit.