Grundsätzlich kann eine russische Kapitalgesellschaft auf folgende Weise liquidiert werden: freiwillig auf Beschluss der Gesellschafter, oder zwangsweise auf Initiative der bevollmächtigen staatlichen oder kommunalen russischen Behörden auf Basis eines Gerichtsbeschlusses.
Die Gründe für eine zwangsweise Liquidierung können sein: grobe oder nicht behebbare Verletzungen des Gesetzes, Ausübung von Tätigkeit ohne entsprechender Lizenz oder falls die Tätigkeit durch Gesetz oder Verfassung der Russischen Föderation verboten ist, selten aber grundsätzlich können auch andere mehrmalige oder grobe Verletzungen des Gesetzes zu einer zwangsweisen Liquidierung führen.
Die freiwillige Liquidation hingegen ist ein relativ langes und formalisiertes Verfahren welches nach aktueller Praxis in der Regel in bis 12 Monate abgeschlossen werden kann, bestehen jedoch offene nicht geklärte Rechtsverfahren, so kann der Liquidierungsprozess entsprechend bis zur Klärung dieser verzögert werden.
Wie verläuft der Liquidationsprozess und welche Schritte sind zu beachten?
Mit Beschlussfassung über die Liquidation durch den Gesellschafter wird ein Liquidator bzw. die Liquidationskommission bestellt, wichtig dabei ist zu erwähnen, dass als Liquidator eine physische Person bestellt werden muss welche entweder ein russischer Staatsbürger oder ein Ausländer mit Aufenthaltstitel sein kann.
In der Regel werden für die Liquidierung einer Gesellschaft auf darauf spezialisierte Kanzleien beauftragt, welche oft auch einen Liquidator bzw. die Liquidationskommission stellen können.
Bei der Benachrichtigung der Behörden über die Beschlussfassung ist wichtig zu beachten, dass dies innerhalb 3 Arbeitstagen erfolgt. Und die Liquidationskommission ist dazu verpflichtet eine Mitteilung über die Liquidation der Gesellschaft in einem dafür anerkannten russischen Printmedium zu veröffentlichen als auch ist eine schriftliche Benachrichtigung der Gläubiger sowie der Agentur für Arbeit ist zu erbringen. Nach Veröffentlichung im russischen Printmedium müssen mindestens zwei Monate abgewartet werden die Zwischenbilanz der Liquidation bei der dafür zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden kann.
Als nächster Schritt können durch Rückzahlungen die Gläubigerforderungen bedient werden, also auch die Liquidationsbilanz und die Vermögensverteilung von statten gehen. Wichtig ist jedoch ausdrücklich festzuhalten, dass solange eine Gesellschaft nicht ordnungsgemäß liquidiert und abgemeldet ist, sie verpflichtet ist, einen Liquidator bzw. Liquidationskommission zu haben, Steuererklärungen abzugeben und Buchhaltung zu führen – erst mit Eintragung der Liquidation beim Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen (EGRJL/ЕГРЮЛ) und die Abmeldung bei der Steuerbehörde erlischt die Berichtspflicht und erst dann gilt die Gesellschaft als liquidiert.