Quellensteuer auf Dienstleistungen ab 2024
Ab 2024 soll eine russische ertragsteuerliche Quellensteuer von 15% auf die Vergütung von Dienstleistungen eingeführt werden, die ein ausländisches Unternehmen in Russland an ein russisches verbundenes Unternehmen (u.a. Tochtergesellschaften) erbringt. Entsprechende Änderungen in Art. 309 des Steuergesetzes der RF wurden durch das Föderale Gesetz Nr. 539-FZ vom 27.11.2023 eingeführt.