Die Russische Föderation und die Republik Belarus haben beschlossen Visa und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates sowie für das Überschreiten der Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten gegenseitig anzuerkennen. Das Abkommen, welches am 1. Februar 2023 in Kraft trat, sieht insbesondere vor, dass ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ein Recht auf Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch das Territorium der zwei Staaten aufgrund des nationalen Visums eines der beiden Staaten und eines gültigen Reisedokuments erhalten. Nicht erlaubt ist die Aufnahme einer Tätigkeit z.B. in Belarus, wenn nur eine russische Arbeitserlaubnis vorliegt.
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