Ausländische Bürger, egal aus welchem Land, die in Russland arbeiten, dürfen Beträge in Höhe ihres Gehalts, Lohns oder Honorars ins Ausland überweisen. Privatpersonen aus „unfreundlichen“ Ländern, die nicht in Russland arbeiten aber über ein russisches Bankkonto oder andere Konten verfügen, dürfen vorerst weiterhin kein Geld ins Ausland transferieren. Das Gleiche gilt für aus „unfreundlichen“ Ländern stammende Unternehmen, sofern diese nicht von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden.
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