Die russische Regierung hat die Bedingungen für einen Marktausstieg ausländischer Unternehmen neu festgelegt. Die Regierungskommission für Auslandsinvestitionen nennt in ihrer Entscheidung von Anfang Juli 2023 insgesamt zehn zum Teil neue Kriterien, die Ausländer erfüllen müssen, um ihre russischen Beteiligungen verkaufen zu dürfen. Der Verkauf des Russland-Tochterunternehmens war seit Februar 2022 eine Option zur geregelten Liquidation. So darf ab sofort ein Rückkaufsrecht von für maximal zwei Jahre vereinbart werden. Beim Rückkauf muss der Marktpreis gezahlt werden. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, bis zu 20% der erworbenen Vermögenswerte an der Börse zu platzieren. Bislang galt ein Verkauf nur dann zulässig, wenn der Verkäufer einen Nachlass von 50% auf den Marktpreis gewährt. Nun hat die Regierung diese ungeschriebene Regel formalisiert.
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