Ausländische Gesellschafter russischer Gesellschaften werden ihre Einnahmen künftig nicht mehr frei ins Ausland überweisen können. Präsident Wladimir Putin hat einen Erlass unterschrieben, wonach Gesellschafter aus den „unfreundlichen“ Staaten (zu denen auch Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz gehören) ihre künftigen Einkünfte aus russischen Beteiligungen vorübergehend auf ein sogenanntes C-Konto eingezahlt bekommen sollen, von dem aus kein Transfer ins Ausland möglich ist. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Zentralbank und des Finanzministeriums möglich.
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