Familienmitglieder von ausländischen hochqualifizierten Fachkräften (HQS) sind künftig nicht mehr zu einjährigen Gesundheitschecks verpflichtet, sondern können diese im Dreijahresrhythmus bei der Verlängerung der HQS-Arbeitsgenehmigung absolvieren. Entsprechende Änderungen sind im Föderalgesetz Nr. 316 vom 10. Juli 2023 festgehalten. Das verabschiedete Gesetz enthält auch andere wichtige Änderungen des Rechtsstatus von HQS. Unter anderem können HQS und ihre Familienmitglieder ab 8. Januar 2024 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation bekommen, sofern der HQS-Status bereits mehr als zwei Jahre vorliegt. Zudem erhöht sich der monatliche HQS–Mindestlohn von aktuell 167.000 Rubel (ca. 1670 Euro) auf 250.000 Rubel (ca. 2500 Euro). Diese Regelung tritt ab dem 1. März 2024 in Kraft.
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