Vor fünf Jahren hat die russische Gesetzgebung die Möglichkeit der gleichzeitigen Funktion mehrerer Generaldirektoren in einem Unternehmen eingeführt. Diese Neuheit ist breit umgesetzt worden, obwohl einige Unternehmen dieses Modell in ihren Statuten angepasst. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Modelle der Co-Direktion und wie man die Arbeit in einem Unternehmen mit mehreren Direktoren organisiert.
Sind mehrere Chefs effizienter als einer oder kann es zu mehr Missverständnissen führen?
Co-Direktoren existieren in Russland seit etwas mehr als fünf Jahren – die entsprechenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches traten am 1. September 2014 in Kraft. Die Möglichkeit ist jedoch noch nicht weit verbreitet. Grund dafür können die Mentalität der russischen Wirtschaft, Konservatismus und die Gewohnheit der Ein-Mann-Management-Prinzipien in den Aktivitäten der Unternehmen sein.
Zwei oder mehrere Direktoren können einem Unternehmen bestimmte Vorteile bieten, wie die Gewährleistung der Gewaltenteilung und der Verantwortlichkeiten der Direktoren, der zusätzliche Schutz der Aktionäre des Unternehmens vor Missbrauch durch einen einzigen Direktor, die Erreichung eines Gleichgewichts bei der Entscheidungsfindung durch Direktoren mit verschiedenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen, etc.
Rechtsgrundlage
Die geltenden Rechtsvorschriften sehen die Bildung eines einzigen Exekutivorgans in einer juristischen Person vor – einem Direktor, Generaldirektor, Präsidenten usw. (§ 4, Art. 32 Bundesgesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“). In diesem Fall kann die Satzung der Gesellschaft festlegen, dass die Befugnisse des alleinigen Exekutivorgans mehreren Personen übertragen werden, die gemeinsam oder unabhängig voneinander handeln. Diese Rolle kann von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübt werden.
Mit anderen Worten, das Gesetz erlaubt die Ernennung von zwei oder mehr Generaldirektoren in einer Gesellschaft, was durch die Registrierung über aller Direktoren in das Einheitliche Staatsregister für Legal Entities ( EGRUL).
Modelle der Co-Direktion
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind folgende Formen der Ko-Direktion möglich:
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Inhalte nochmals spezifisch ein und klären die Vor- und Nachteile.
Gemeinsames Management
Das gemeinsame Management mag unflexibel erscheinen, aber dieses Modell kann in bestimmten Unternehmensformen viele Vorteile haben. Es erfordert beispielsweise die Zustimmung aller Generaldirektoren des Unternehmens, wenn es um die Entscheidungsfindung oder den Abschluss von Geschäften geht.
Wenn das Unternehmen in vielen Geschäften gleichzeitig tätig ist, wird dieses Modell wahrscheinlich unbequem sein, da beide Direktoren einen Konsens untereinander erzielen müssen und anwesend sein müssen, um Verträge und andere Dokumente zu unterzeichnen. Wenn also ein Direktor zu einem entscheidenden Zeitpunkt abwesend ist, könnte die Aktivität des Unternehmens stark eingeschränkt sein.
Andererseits kann die gemeinsame Verwaltung als zusätzlicher Schutz vor unbefugter oder fälschlicher Tätigkeit eines einzelnen Direktors dienen.
Unabhängiges Management
Das unabhängige Managementmodell sieht vor, dass jeder Direktor über ein volles Spektrum an Befugnissen verfügt und unabhängig von den anderen handelt. Um eine rechtlich wirksame Handlung im Namen eines Unternehmens durchzuführen, ist die Beteiligung eines Direktors ausreichend.
Offensichtlich bietet dieses Modell Möglichkeiten, die Effizienz der getroffenen Entscheidungen zu erhöhen, die Weite der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Anzahl der abgeschlossenen Geschäftsabschlüsse zu erweitern.
Das Hauptrisiko bei diesem Modell ist die Gefahr, dass Generaldirektoren miteinander konkurrieren. Wenn die Direktoren beispielsweise keinen Konsens miteinander haben, können sie widersprüchliche Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden.
Separates Management
Bei getrennter Geschäftsführung hat jeder Direktor neben dem gesetzlich garantierten Minimum seinen eigenen individuellen Zuständigkeitsbereich. Um Verwechslungen in den Rollen und Befugnissen der Direktoren innerhalb des Unternehmens und vor seinen Gegenparteien zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, können Direktoren spezielle Titel zugewiesen werden, z. B.: kaufmännische Direktoren, Marketing- Direktor usw. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine Beschränkungen für die Benennung des einzigen Exekutivorgans enthält.
Praktische Umsetzung
Um einen Co-Direktoren in einem Unternehmen zu implementieren, muss Folgendes getan werden:
1. einen entsprechenden Beschluss der Aktionäre unterzeichnen;
2. die Charta und die internen Dokumente einer Gesellschaft ändern, in denen die Befugnisse der Generaldirektoren und die Grundsätze ihrer Interaktion untereinander und mit anderen Organen der juristischen Person klar dargelegt sind;
3. die entsprechenden Unterlagen dem Steueramt übermitteln, um die Informationen dem Einheitlichen Staatsregister der Legal Entities (EGRUL) hinzuzufügen.