Russische Bürger, die vom Ausland aus für Arbeitgeber in Russland arbeiten, werden künftig eine Einkommenssteuer in Höhe von 13% bzw. 15% (ab einem Jahreseinkommen von 5 Mio. Rubel) zahlen müssen. Das sieht ein Gesetz vor, das die Staatsduma (Parlamentsunterhaus) am Freitag 21.07.2023 in letzter Lesung verabschiedete. Die neue Regel wird nur bei einer Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland greifen, wenn also der Aufenthalt außerhalb Russlands 183 Tage im Jahr übersteigt. Angestellte werden die Steuer ab 2024 zahlen müssen, für Freelancer wird sie ab 2025 fällig. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Entgelt entweder auf einem russischen Bankkonto landet oder von einem russischen Unternehmen oder einer Niederlassung einer ausländischen Organisation gezahlt wird.
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