Der Erste stellvertretende Ministerpräsident Anton Siluanov erklärte vor kurzem, dass eine Person 183 Tage und mehr pro Jahr in Russland bleiben müsse, um als in Russland ansässig zu gelten. Auf Wunsch des Steuerzahlers kann diese Frist jedoch auf nur 90 Tage verkürzt werden.
Laut Siluanov wird derzeit die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen nach dem Aufenthalt in Russland einen russischen Steuerwohnsitz zu erhalten, geprüft. Die Standardlaufzeit beträgt weiterhin 183 Tage, jedoch wird aktuell in Regierungskreisen diskutiert, eine kürzere Laufzeit für Unternehmen festzulegen, nämlich 90 Tage.“ [1]
Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat im September diesen Jahres die zukünftige Möglichkeit aufgezeigt, die Frist für die Erklärung einer Person als in Russland ansässige Steuer von 183 Tagen auf 90 Tage zu verkürzen. Dadurch würde beispielsweise eine Person, die sich nach den geltenden Vorschriften 100 Tage im Jahr in Russland aufhält, nicht als steuerpflichtig gelten. Die in Russland ansässigen Steuerzahler sind verpflichtet, die Einkommensteuer nicht nur aus dem in Russland erzielten Gewinn, sondern auch aus dem weltweit erzielten Gewinn zu entrichten.
Die vorgeschlagene Initiative hat in den Wirtschaftskreisen zu erheblichen Kontroversen geführt. Das Finanzministerium erklärte sich bereit, die Reform zu verschieben, wenn große Unternehmen dagegen sind. Zuletzt behauptet Siluanov, dass die 90-Tage-Frist auf Ersuchen des Steuerzahlers freiwillig verwendet wird, im Gegensatz zum anfänglichen verbindlichen Status dieser Regelung.
Es ist zu beachten, dass einige Gruppen von Steuerzahlern von dieser neuen Regelung profitieren können. Dazu zählen ausländische, in Russland arbeitende Staatsbürger mit einer hohen fachlichen Qualifikation, die sich aber die meiste Zeit in anderen Ländern aufhalten. Diese könnten an einer vereinfachten Beantragung eines russischen Steuerwohnsitzes interessiert sein, da Russland mit 13% einen sehr niedrigen Steuersatz für persönliches Einkommen aufweist. Ein weiterer Vorteil des russischen Einkommensteuersatzes besteht darin, dass er flach ist und nicht von der Höhe des erzielten Gewinns abhängt. [2]
Auf der anderen Seite würden einige Kategorien von Individuen eine solche Neuheit nicht für nützlich halten. Eine Person, die bereits in einem anderen Land steuerpflichtig ist und mit Russland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, wäre verpflichtet, in beiden Ländern Steuern vom Gesamteinkommen zu zahlen.
Das Finanzministerium Russlands ist auch daran interessiert, die Einkommenssteuersätze für Gebietsansässige und Gebietsfremde gleich zu setzen (derzeit zahlen Gebietsfremde 30% ihres russischen Einkommens). Ministerpräsident Dmitri Medwedew forderte die Regierungsbehörden auf, bis März 2020 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Durch die Angleichung der Steuersätze entrichten Nichtansässige Steuern auf ihr russisches Einkommen in Höhe von 13% und auf ihr weltweites Einkommen in Höhe eines Steuersatzes vom Land ihres Steuerwohnsitzes festgelegt. [3]
[1] https://tass.ru/ekonomika/7068063
[2] http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_28165/3e4bbd6dd9fb5dd4e9394f447653506e1d6fa3a9/
[3] https://ria.ru/20191029/1560365466.html