Für die Jahre 2022-2023 wird die Anzahl der Steuerzahler erheblich erhöht werden, welche die Mehrwertsteuererstattung für Beträge die sich auf die im Vorjahr gezahlten Steuern beziehen, ohne Bankgarantie oder Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Der Föderale Steuerdienst hat das Verfahren zur Berechnung des Gesamtbetrags der vom Steuerpflichtigen im Kalenderjahr vor der Einreichung des Antrags auf Anwendung des Verfahrens der deklarativen Erstattung gezahlten Steuern und Versicherungsbeiträge klargestellt. Das Schreiben enthält auch ein Antragsformular, um die Anwendung des Feststellungsverfahrens zu beantragen. Für den Fall, dass der erstattungsfähige Betrag höher ist als der Betrag der gezahlten Steuern, und wenn der Mehrbetrag durch eine Garantie oder Bürgschaft in Höhe des Mehrbetrags abgedeckt ist, muss dieser Antrag gleichzeitig mit Angabe von zwei Erstattungsgründen gestellt werden. Für jeden der Gründe äußert das Finanzamt schriftlich und gesondert, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Für die Anwendung des deklarativen Steuerrückerstattungsverfahrens ist es erforderlich, innerhalb von 5 Tagen nach Abgabe der Steuererklärung einen Antrag bei der Steuerbehörde zu stellen, nachdem der Gesamtbetrag der im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten Steuern und Versicherungsprämien überprüft wurde. Das Verfahren der Mehrwertsteuererstattungserklärung steht Unternehmen, die sich in Liquidation oder Umstrukturierung befinden oder für die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht zur Verfügung.
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