Ende Juni 2023 soll der Präsidial-Erlass über die Aussetzung der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit „unfreundlichen Staaten“, zu denen auch die Mitgliedstaaten der EU sowie beispielsweise die USA, Kanada Japan und Südkorea zählen, unterzeichnet werden. Die Maßnahme wird zum Wegfall von reduzierten Steuersätzen bei Dividendenausschüttungen und anderen Steuerprivilegien führen, was u.a. eine Quellensteuer bei Zinsen und Lizenzen sowie die „Verlagerung“ der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf das jeweilige nationale Recht zur Folge hat, wobei Russland im Moment ausländische Steuern ohne geltendes Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer nicht anrechnet. Die konkreten Rechtsfolgen ergeben sich dann auch im Zusammenhang mit (geplanten) Änderungen im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation.
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